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Deutsche Justiz im (Post)Kolonialismus

    26. Jahrestagung der Vereinigung zur Erforschung und Darstellung der deutschen Rechts- und Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts

    Die Vereinigung zur Erforschung Darstellung der deutschen Rechts- und Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts lädt zu ihrer 26. Jahrestagung vom 27. bis 29. September 2024 in der Richterakademie Wustrau, Am Schloß 1, 16818 Fehrbellin, ein!

    Seit den 1990er Jahren wächst in der Geschichtswissenschaft das Interesse am deutschen Kolonialismus, wie eine zunehmende Zahl an Veröffentlichungen zeigt. Für die Rechts- und insbesondere die Justizgeschichte lässt sich das noch nicht sagen: Den Entwicklungen in den Geisteswissenschaften, der Erinnerungskultur und der öffentlichen Debatte etwa um Straßennamen folgen die hiesigen Jurist:innen – zumindest jenseits des Völkerrechts – nur zögerlich.

    Dass es einmal Bezirksgerichte in Daressalam oder Lomé und Obergerichte in Kiautschou oder Samoa gab, wo deutsche Juristen handels-, familien- oder strafrechtliche Fälle entschieden, scheint in der deutschen Rechtsgeschichte weitgehend vergessen. Öffentlich erinnert wurde immerhin der Justizmord an Rudolf Duala Manga Bell durch das Bezirksgericht Duala 1914. Auch Gerichte in der Metropole bis hin zum Reichsgericht hatten mit Rechtsstreitigkeiten zu den deutschen „Schutzgebieten“ zu tun, sogar noch nach dem Ende der direkten Kolonialherrschaft.

    Die 26. Jahrestagung des Forum Justizgeschichte widmet sich erstens der Rolle des Rechts und der Justiz im deutschen Kolonialismus. Zweitens will sich die Tagung befassen mit Fortwirkungen (kolonial)rassistischen Rechts und Rechtswissens von Weimar bis zur Bundesrepublik, zum Beispiel im Staatsangehörigkeits- oder Gefahrenabwehrrecht. Drittens soll der Umgang mit Kolonialververbrechen bis heute in den Blick genommen werden – also Bereiche wie Entschädigung und Restitution, auch die justizielle Erinnerungskultur. Denkbar ist ein Seitenblick auf beispielsweise die britische, französische oder belgische Kolonialjustiz, im Mittelpunkt soll aber das unterbelichtete deutsche Kolonialrecht stehen.

    Detaillierte Programminformationen finden Sie hier.

    Der Teilnahmebeitrag beträgt 195,- Euro für Nichtmitglieder175,- Euro für Mitglieder und 90 Euro für Studierende, Referendare und Erwerblose. Darin inbegriffen sind die beiden Übernachtungen samt Vollpension.

    Dank der freundlichen Spende eines Mitglieds besteht die Möglichkeit Stipendien an Studierende und Referendare zu vergeben. Senden Sie hierfür bitte bis zum 31. August 2024 eine Bewerbung mit Motivation für den Besuch der Tagung und Lebenslauf an info@forum-justizgeschichte.de

    Anmeldungen richten Sie bitte bis zum 15. September 2024 an info@forum-justizgeschichte.de.